AVG-Richtlinien

Kirchenradio (Audio) und Kirchen TV (Audio und bewegte Bilder) sind Mittel, um Menschen, die nicht (oder nicht mehr) in der Kirche anwesend sein können, in die Gottesdienste und andere Aktivitäten in der Kirche einzubeziehen. Vor allem das Kirchen TV steigert das Engagement und die Erfahrung.

Um die Privatsphäre und Anonymität der Besucher zu gewährleisten, sind einige Dinge zu beachten.

Allgemein #

Konsultieren Sie innerhalb der Glaubensgemeinschaft, ob die Dienste "öffentlich" gemacht werden sollen, oder ob sie hinter einem geschlossenen Bereich der Website (über ein Login) angeboten werden sollen. Wenn der Dienst öffentlich zugänglich ist, kann im Allgemeinen weniger "geteilt" werden.

Informieren #

Informieren Sie die Menschen (rechtzeitig) darüber, dass in der Kirche Aufnahmen gemacht werden. Dies kann über die Kirchenzeitung und/oder die Website der Kirche geschehen. Machen Sie dabei den Zweck deutlich, nämlich Mitgliedern, die nicht am Gottesdienst teilnehmen können, Kirchen TV anzubieten.

Hängen Sie Schilder in der Kirche auf, die ankündigen, dass Aufnahmen gemacht werden. Diese Schilder sollten an jedem Kircheneingang gut sichtbar angebracht sein. Die Schilder sind bei Unsergottesdienst.de erhältlich, wobei 2 Schilder in einem Abonnement für Kirchen TV enthalten sind.

Mit einem Bild oder Text auf dem Projektor können Sie den Kirchenbesuchern, die sich setzen, deutlich machen, dass Aufnahmen gemacht werden. Machen Sie auch auf der kircheneigenen Website darauf aufmerksam.

Einverständnis und Vereinbarungen #

Treffen Sie klare Absprachen mit Personen innerhalb der Kirche, die regelmäßig auf dem Bildschirm erscheinen, wie z. B. Organisten, Chormitglieder, Bandmitglieder usw., und erteilen Sie im Voraus eine schriftliche Genehmigung, dass das Filmmaterial gesendet werden darf. Dies kann z. B. vor dem Eintritt in den Chor beantragt werden.

Gastredner #

Informieren Sie den Gastredner immer rechtzeitig darüber, dass Aufzeichnungen gemacht werden und dass diese gesendet werden und später auf der Website zu sehen sein werden. Bitten Sie Gastredner um Erlaubnis und halten Sie diese fest (schriftlich/per E-Mail), und stellen Sie sicher, dass Sie später nachweisen können, dass Sie die Erlaubnis erhalten haben.

Ein Gastredner behält immer das Urheberrecht an seiner Predigt und das Recht, die Aufzeichnung entfernen zu lassen.

Besondere Anlässe #

Bei besonderen Anlässen (wie z. B. einer Taufe oder einer Hochzeit) sollten Sie auch die ausdrückliche Erlaubnis der abgebildeten Personen einholen, was oft eine schöne Erinnerung für die Personen selbst ist.

Halten Sie die Erlaubnis fest (schriftlich/per E-Mail) und stellen Sie sicher, dass Sie später beweisen können, dass Sie die Erlaubnis erhalten haben.

Bei Beerdigungen besprechen Sie mit den Angehörigen, ob die Zeremonie übertragen werden kann und ob sie von allen oder nur von einer privaten Gruppe gesehen werden kann. Erkundigen Sie sich auch, wer nicht auf dem Bildschirm zu sehen sein darf (besprechen Sie dies auch mit dem Zeremonienmeister, dem Bestatter), und halten Sie dies fest. Bitten Sie gegebenenfalls um eine schriftliche Genehmigung und stellen Sie sicher, dass Sie später nachweisen können, dass Sie die Genehmigung erhalten haben.

Auf dem Bild nicht zu erkennen #

  • Bringen Sie Menschen, die in der Kirche sind, nicht erkennbar ins Spiel. Zeichnen Sie auch keine Personen auf, die den Raum betreten, damit nicht erkennbar ist, wer am Gottesdienst teilnimmt und wer nicht. Machen Sie keine Nahaufnahmen von Menschen und filmen Sie sie möglichst von hinten. Bei besonderen Anlässen wie Sakrament, Kommunion, Taufe, Hochzeit, Kindermoment usw. kann eine Übersichtsaufnahme verwendet werden, so dass selbst Personen, die im liturgischen Zentrum stehen, nicht direkt erkennbar sind.
  • Sorgen Sie für einen abgetrennten Teil des Raums, der von der Kamera nicht erfasst wird. Menschen, die nicht auf dem Bild sein wollen, können dort sitzen.
  • Wenn Sie gemeinsam singen, zeigen Sie den Text des gesungenen Liedes. Wenn dies nicht möglich ist, sollten Sie sich einen Überblick über den Kirchensaal verschaffen. Zoomen Sie nicht auf die singenden Personen und stellen Sie sie nicht erkennbar dar

Vor und nach dem Gottesdienst #

Ankündigungen können vor und nach dem Gottesdienst gezeigt werden, zum Beispiel von einem Laptop, einem Tablet oder direkt von einem vorhandenen Projektor. Auch eine Gesamtansicht der Kirche kann gezeigt werden. Achten Sie darauf, dass die Personen auf dem Bild nicht zu erkennen sind (z. B. nicht auf den Eingang zoomen).

Für besondere Aktionen in der Kirche #

Bei Gebeten oder Fürbitten können Sie sich dafür entscheiden, nur den Pfarrer oder die Pfarrerin auf dem Bild zu zeigen (dadurch wird die Beteiligung der Menschen zu Hause erhöht). Achten Sie auf die persönlichen Informationen, die dabei herauskommen können. Im Zweifelsfall: Besprechen Sie im Voraus, was erwünscht ist und was nicht und inwieweit die betroffene Person beeinträchtigt werden könnte.

Bei besonderen Anlässen (z. B. Abendmahl und Kommunion) kann beschlossen werden, ein Bild (z. B. von einem Abendmahlstisch) oder ein Standbild in der Kirche (z. B. die Orgel, ein Kirchenfenster oder ein Blumengesteck) zu zeigen, wenn es Einwände gibt. Bringen Sie bei dieser Gelegenheit keine Personen ohne Erlaubnis ins Bild.

Private Übertragungen und Aufzeichnungen #

  • Auf Unsergottesdienst.de können Sendungen und Aufnahmen privat gemacht werden. Diese können dann nur von Personen befolgt werden, die von der Kirchenleitung dazu ermächtigt wurden. Diese Personen müssen sich mit ihrer E-Mail-Adresse auf Unsergottesdienst.de anmelden, oder es kann ein Player (hinter einem privaten Bereich) auf der kircheneigenen Website platziert werden.
    Auf diese Weise ist klar, wer die Sendungen und Aufnahmen sehen kann und aus welchem Grund, z. B. nur Mitglieder der Kirche.
  • Die private Übertragung eines Gottesdienstes muss nach wie vor den neuen Rechtsvorschriften entsprechen, die einen sorgfältigen Umgang mit personenbezogenen Daten vorschreiben. Wenn man eine Anmeldeschwelle aufbaut, wird es sehr schwierig, die Sendungen zu verfolgen, insbesondere für ältere Menschen und Personen, die nur gelegentlich zuschauen/hören wollen (z. B. bei Krankheit oder einem besonderen Gottesdienst).
  • Für jede Live-Übertragung oder Aufzeichnung kann festgelegt werden, ob sie öffentlich oder privat zugänglich ist. Es gibt auch die Möglichkeit, das Herunterladen (als Datei) von Aufzeichnungen zu blockieren.

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Rechtliches Lizenzen