Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. ALLGEMEINES
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäfte und Leistungen der Kerkdienst Gemist B.V. (Handelsnahme: unsergottesdienst), im Folgenden unsergottesdienst genannt, mit ihrem Vertragspartner, nachstehend “Kunden” genannt.
1.2 Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht.
1.3 Art und Umfang der beiderseitigen Leistungen werden durch die vertraglichen Abmachungen geregelt. Der im Vertrag definierte Leistungsumfang gilt als vereinbarte Beschaffenheit. Maßgebend dafür sind:
- der definierte Leistungsumfang der im Vertrag aufgeführten Internetplattform,
- die aktuelle Preisliste,
- die im Vertrag festgelegten Bedingungen,
- die nachstehenden Bedingungen,
2. VERTRAGSPARTNER / ANBIETERKENNZEICHNUNG
Der Vertragsschluss kommt zustande mit der:
Kerkdienst Gemist B.V., Adriaen de Vrieslaan 10, 7425 NR, Deventer, Niederlande
Telefon: +31 570-672 716
E-Mail: kontakt@unsergottesdienst.de
Registergericht: Niederländische Industrie- und Handelskammer (IHK)
Registernummer: KVK 55385877
Geschäftsführer: Klaas Jan Wierenga
3. Vergütung, Zahlung, Leistungsschutz, Termine
3.1 unsergottesdienst bietet auf ihrer Webseite unsergottesdienst.de verschiedene Live-Streaming-Pakete an. Der Leistungsinhalt und die Preise für die Live-Streaming-Pakete werden auf der Webseite von unsergottesdienst dargelegt.
unsergottesdienst behält sich vor, ihre Live-Streaming-Angebote jederzeit zu ergänzen, zu erweitern oder in sonstiger Weise zu verändern. Änderungen gibt unsergottesdienst dem Kunden in geeigneter Weise bekannt.
3.2 Die Preise für die Live-Streaming-Pakete richten sich nach der jeweils aktuellen, auf den Webseiten von unsergottesdienst (z.B. "unsergottesdienst.de") publizierten Preisliste. Der Kunde akzeptiert mit seiner Bestellung die jeweils geltenden Preise.
Die Preise für die Live-Streaming-Pakete können von unsergottesdienst jederzeit angepasst werden. Preiserhöhungen gibt unsergottesdienst dem Kunden vorgängig in geeigneter Weise bekannt. Erhöht unsergottesdienst die Preise so, dass sie zu einer höheren Gesamtbelastung des Kunden führen, kann der Kunde sein Live-Streaming-Paket schriftlich bis zum Inkrafttreten der Änderung auf diesen Zeitpunkt hin vorzeitig kündigen. Unterlässt er eine schriftliche Kündigung, gilt die Änderung als akzeptiert. Die Schriftform der Kündigung gilt als Gültigkeitsvoraussetzung. Preisänderungen infolge Änderung von Steuer- oder Abgabesätzen (z.B. Mehrwertsteuer) gelten nicht als Preiserhöhungen und berechtigen den Kunden nicht zur vorzeitigen Kündigung.
3.3 Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird die Vergütung nach Aufwand zu den bei Vertragsschluss allgemein gültigen Preisen von unsergottesdienst berechnet. Vergütungen sind grundsätzlich Netto-Preise zuzüglich gesetzlich anfallender Umsatzsteuer.
unsergottesdienst kann monatlich oder quartalsweise abrechnen. Werden Leistungen nach Aufwand vergütet, dokumentiert unsergottesdienst die Art und Dauer der Tätigkeiten und übermittelt diese Dokumentation zusammen mit der Rechnung.
3.4 Alle Rechnungen sind grundsätzlich spätestens 14 Kalendertage nach Zugang frei Zahlstelle ohne Abzug zu zahlen.
3.5 Der Kunde kann wegen Mängeln nur aufrechnen oder Zahlungen zurückbehalten, soweit ihm tatsächlich Zahlungsansprüche wegen Sach- oder Rechtsmängeln der Leistung zustehen. Wegen sonstiger Mängelansprüche kann der Kunde Zahlungen nur zu einem unter Berücksichtigung des Mangels verhältnismäßigen Teil zurückbehalten. Ziffer 4.1 gilt entsprechend. Der Kunde hat kein Zurückbehaltungsrecht, wenn sein Mängelanspruch verjährt ist. Im Übrigen kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder eine Zurückbehaltung ausüben.
3.6 unsergottesdienst behält sich das Eigentum und einzuräumende Rechte an den Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung vor, berechtigte Mängeleinbehalte gemäß Ziffer 1.3. Satz 2 werden berücksichtigt. Weiterhin behält sich unsergottesdienst das Eigentum bis zur Erfüllung aller ihrer Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor.
unsergottesdienst ist berechtigt, für die Dauer eines Zahlungsverzugs des Kunden diesem die weitere Nutzung der Leistungen zu untersagen. Dieses Recht kann unsergottesdienst nur für einen angemessenen Zeitraum geltend machen, in der Regel höchstens für 6 Monate. Darin liegt kein Rücktritt vom Vertrag. § 449 Abs. 2 BGB bleibt unberührt.
Geben der Kunde oder dessen Abnehmer die Leistungen zurück, liegt in der Entgegennahme der Leistungen kein Rücktritt von unsergottesdienst vor, außer sie hat den Rücktritt ausdrücklich erklärt. Gleiches gilt für die Pfändung der Vorbehaltsware oder von Rechten an der Vorbehaltsware durch unsergottesdienst.
Gegenstände unter Eigentums oder Rechtsvorbehalt darf der Kunde weder verpfänden noch sicherungsübereignen. Dem Kunden ist nur als Wiederverkäufer eine Weiterveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Bedingung gestattet, dass unsergottesdienst vom Kunden dessen Ansprüche gegen seine Abnehmer im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung wirksam abgetreten worden sind und der Kunde seinem Abnehmer das Eigentum unter Vorbehalt der Zahlung überträgt. Der Kunde tritt durch den vorliegenden Vertragsabschluss seine künftigen Ansprüche im Zusammenhang mit solchen Veräußerungen gegen seine Abnehmer sicherungshalber an unsergottesdienst ab, die diese Abtretung hiermit annimmt.
Soweit der Wert der Sicherungsrechte von unsergottesdienst die Höhe der gesicherten Ansprüche um mehr als 20% übersteigt, wird unsergottesdienst auf Wunsch des Kunden einen entsprechenden Anteil der Sicherungsrechte freigeben.
3.7 Der Kunde ist verpflichtet, bei einer zulässigen Übertragung von Nutzungsrechten an Lieferungen und Leistungen dem Empfänger deren vertraglich vereinbarte Beschränkungen aufzuerlegen.
3.8 Gleicht der Kunde eine fällige Forderung zum vertragsgemäßen Zahlungstermin ganz oder teilweise nicht aus, kann unsergottesdienst vereinbarte Zahlungsziele für alle Forderungen widerrufen. unsergottesdienst ist ferner berechtigt, weitere Leistungen nur gegen Vorkasse oder gegen Sicherheit durch Erfüllungsbürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers vorzunehmen. Die Vorkasse hat den jeweiligen Abrechnungszeitraum oder – bei Einmalleistungen – deren Vergütung zu umfassen.
3.9 Bei wirtschaftlichem Unvermögen des Kunden, seine Pflichten gegenüber unsergottesdienst zu erfüllen, kann unsergottesdienst bestehende Austauschverträge mit dem Kunden durch Rücktritt, Dauerschuldverhältnisse durch Kündigung fristlos beenden, auch bei einem Insolvenzantrag des Kunden. § 321 BGB und § 112 InsO bleiben unberührt. Der Kunde wird unsergottesdienst frühzeitig schriftlich über eine drohende Zahlungsunfähigkeit informieren.
3.10 Feste Leistungstermine sollen ausschließlich ausdrücklich in dokumentierter Form vereinbart werden.
Die Vereinbarung eines festen Leistungstermins steht unter dem Vorbehalt, dass unsergottesdienst die Leistungen seiner jeweiligen Vorlieferanten rechtzeitig und vertragsgemäß erhält.
4. Zusammenarbeit, Mitwirkungspflichten, Vertraulichkeit
4.1 Kunde und unsergottesdienst benennen jeweils einen verantwortlichen Ansprechpartner. Die Kommunikation zwischen dem Kunden und unsergottesdienst erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart ist, über diese Ansprechpartner.
Die Ansprechpartner haben alle mit der Vertragsdurchführung zusammenhängenden Entscheidungen unverzüglich herbeizuführen. Die Entscheidungen sind verbindlich zu dokumentieren.
4.2 Der Kunde ist verpflichtet, unsergottesdienst soweit erforderlich zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen. Dazu wird er insbesondere notwendige Informationen zur Verfügung stellen und nach Möglichkeit einen Remotezugang auf das Kundensystem ermöglichen. Soweit aus Sicherheitsgründen oder sonstigen Gründen ein Remotezugang nicht möglich ist, verlängern sich davon betroffene Fristen angemessen; für weitere Auswirkungen werden die Vertragspartner eine angemessene Regelung vereinbaren. Der Kunde sorgt ferner dafür, dass fachkundiges Personal für die Unterstützung von unsergottesdienst zur Verfügung steht.
Soweit im Vertrag vereinbart ist, dass Leistungen vor Ort beim Kunden erbracht werden können, stellt der Kunde auf Wunsch unsergottesdienst unentgeltlich ausreichende Arbeitsplätze und Arbeitsmittel zur Verfügung.
4.3 Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird der Kunde für eine ordnungsgemäße Datensicherung und Ausfallvorsorge für Daten und Komponenten (etwa Hardware, Software) sorgen, die deren Art und Bedeutung angemessen ist.
4.4 Der Kunde hat Mängel unverzüglich in nachvollziehbarer und detaillierter Form unter Angabe aller für die Mängelerkennung und analyse zweckdienlichen Informationen schriftlich zu melden. Anzugeben sind dabei insbesondere die Arbeitsschritte, die zum Auftreten des Mangels geführt haben, die Erscheinungsform sowie die Auswirkungen des Mangels. Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden dafür die entsprechenden Formulare und Verfahren von unsergottesdienst verwendet.
4.5 Der Kunde wird unsergottesdienst bei Prüfung und Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber anderen Beteiligten im Zusammenhang mit der Leistungserbringung angemessen auf Anforderung unterstützen.
Dies gilt insbesondere für Rückgriffsansprüche von unsergottesdienst gegen Vorlieferanten.
4.6 Die Vertragspartner sind verpflichtet, über Geschäftsgeheimnisse sowie über sonstige als vertraulich bezeichnete Informationen (z.B. in Unterlagen, Dokumenten, Datenbeständen), die im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren und diese ohne schriftliche Einwilligung des anderen Vertragspartners weder über den Vertragszweck hinaus zu nutzen noch offen zu legen.
Der jeweils empfangende Vertragspartner ist verpflichtet, für Geschäftsgeheimnisse und für als vertraulich bezeichnete Informationen angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen zu treffen. Die Vertragspartner sind nicht berechtigt, Geschäftsgeheimnisse des anderen Vertragspartners durch Beobachten, Untersuchen, Rückbau oder Testen des Vertragsgegenstands zu erlangen. Gleiches gilt für sonstige bei Vertragsdurchführung erhaltene Informationen oder Gegenstände.
Die Weitergabe von Geschäftsgeheimnissen sowie sonstigen als vertraulich bezeichneten Informationen an Personen, die nicht an dem Abschluss, der Durchführung oder Abwicklung des Vertrags beteiligt sind, darf nur mit schriftlicher Einwilligung des jeweils anderen Vertragspartners erfolgen.
Soweit nichts anderes vereinbart ist, endet die Verpflichtung zur Geheimhaltung für sonstige als vertraulich bezeichnete Informationen nach Ablauf von fünf Jahren nach Bekanntwerden der jeweiligen Information, bei Dauerschuldverhältnissen jedoch nicht vor deren Beendigung. Geschäftsgeheimnisse sind zeitlich unbegrenzt geheim zu halten.
Die Vertragspartner werden diese Verpflichtungen auch ihren Mitarbeitern und eventuell eingesetzten Dritten auferlegen.
4.7 Den Vertragspartnern ist bekannt, dass eine elektronische und unverschlüsselte Kommunikation(z.B. per E- Mail) mit Sicherheitsrisiken behaftet ist.
Bei dieser Art der Kommunikation werden sie daher keine Ansprüche geltend machen, die durch das Fehlen einer Verschlüsselung begründet sind, außer soweit zuvor eine Verschlüsselung vereinbart worden ist.
4.8 Der Kunde räumt unsergottesdienst bzgl. des Projektes mit dem Kunden das kostenlose, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht ein, das Projekt sowie die Leistungen zu beschreiben und diese Beschreibung ebenfalls unter Nennung des Kundennamen, Verwendung des Kundenlogos und vom Kunden oder der unsergottesdienst erstellten Fotos, Videos oder anderer Materialien publizistisch zur Illustration und zu Werbezwecken sowohl in Print- als auch in elektronischen Medien zu verwenden. Möchte ein Kunde nicht, dass unsergottesdienst ihn öffentlich als Kunde von unsergottesdienst im Sinne dieser Bestimmung nennt, hat der Kunde dies unsergottesdienst schriftlich mitzuteilen.
4.9 Der Kunde gewährt unsergottesdienst ein weltweites, nicht-exklusives, kostenloses und übertragbares Recht, die Inhalte des Kunden im Rahmen der Live-Streaming-Angebote auf den Portalen von unsergottesdienst zu kopieren, zu übertragen, zu verbreiten, zu verteilen, öffentlich vorzuführen und anzuzeigen. Jede weitere Verbreitung der Inhalte des Kunden kann in separaten Verträgen vereinbart werden. Die Rechte der Inhalte verbleiben beim Kunden.
4.10 Der Kunde räumt unsergottesdienst das Recht ein, die durch den Kunden bei der Nutzung der Plattform erstellten Daten im zur Erfüllung der Vertragspflichten erforderlichen Maße zu vervielfältigen. Im Falle von Störungen ist unsergottesdienst berechtigt, notwendige Änderungen an Format oder Strukturierung der Daten vorzunehmen.
5. Störungen bei der Leistungserbringung
5.1 Wenn eine Ursache, die unsergottesdienst nicht zu vertreten hat, einschließlich Streik oder Aussperrung, die Termineinhaltung beeinträchtigt („Störung“), verschieben sich die Termine um die Dauer der Störung, erforderlichenfalls einschließlich einer angemessenen Wiederanlaufphase. Ein Vertragspartner hat den anderen Vertragspartner über die Ursache einer in seinem Bereich aufgetretenen Störung und die Dauer der Verschiebung unverzüglich zu unterrichten.
5.2 Erhöht sich der Aufwand aufgrund einer Störung, kann unsergottesdienst auch die Vergütung des Mehraufwands verlangen, außer der Kunde hat die Störung nicht zu vertreten und deren Ursache liegt außerhalb seines Verantwortungsbereichs.
5.3 Wenn der Kunde wegen nicht ordnungsgemäßer Leistung unsergottesdienst vom Vertrag zurücktreten und / oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen kann oder solches behauptet, wird der Kunde auf Verlangen von unsergottesdienst innerhalb angemessen gesetzter Frist schriftlich erklären, ob er diese Rechte geltend macht oder weiterhin die Leistungserbringung wünscht. Bei einem Rücktritt hat der Kunde unsergottesdienst den Wert zuvor bestehender Nutzungsmöglichkeiten zu erstatten; gleiches gilt für Verschlechterungen durch bestimmungsgemäßen Gebrauch.
Gerät unsergottesdienst mit der Leistungserbringung in Verzug, ist der Schadens und Aufwendungsersatz des Kunden wegen des Verzugs für jede vollendete Woche des Verzugs beschränkt auf 0,5 % des Preises für den Teil der vertraglichen Leistung, der auf Grund des Verzugs nicht genutzt werden kann. Der Verzug ist begrenzt auf insgesamt höchstens 5 % der Vergütung für sämtliche, vom Verzug betroffene vertragliche Leistungen; bei Dauerschuldverhältnissen bezogen auf die Vergütung für die jeweils betroffenen Leistungen für das volle Kalenderjahr. Ergänzend und vorrangig gilt ein bei Vertragsabschluss vereinbarter Prozentsatz der bei Vertragsabschluss vereinbarten Vergütung. Dies gilt nicht, soweit ein Verzug auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von unsergottesdienst beruht.
5.4 Bei einer Verzögerung der Leistung hat der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ein Rücktrittsrecht nur, wenn die Verzögerung von unsergottesdienst zu vertreten ist. Macht der Kunde wegen der Verzögerung berechtigt Schadens oder Aufwendungsersatz statt der Leistung geltend, so ist er berechtigt, für jede vollendete Woche der Verzögerung 1 % des Preises für den Teil der vertraglichen Leistung zu verlangen, der auf Grund der Verzögerung nicht genutzt werden kann, jedoch insgesamt höchstens 10 % dieses Preises; bei Dauerschuldverhältnissen bezogen auf die Vergütung für die jeweils betroffenen Leistungen für das volle Kalenderjahr. Ergänzend und vorrangig gilt ein bei Vertragsabschluss vereinbarter Prozentsatz der bei Vertragsabschluss vereinbarten Vergütung.
6. Sachmängel und Aufwendungsersatz
6.1 unsergottesdienst leistet Gewähr für die vertraglich geschuldete Beschaffenheit der Leistungen. Für eine nur unerhebliche Abweichung der Leistungen von unsergottesdienst von der vertragsgemäßen Beschaffenheit bestehen keine Ansprüche wegen Sachmängeln.
Ansprüche wegen Mängeln bestehen auch nicht bei übermäßiger oder unsachgemäßer Nutzung, natürlichem Verschleiß,Versagen von Komponenten der Systemumgebung, nicht reproduzierbaren oder anderweitig durch den Kunden nachweisbaren Softwarefehlern oder bei Schäden, die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Dies gilt auch bei nachträglicher Veränderung oder Instandsetzung durch den Kunden oder Dritte,außer diese erschwert die Analyse und die Beseitigung eines Sachmangels nicht.
Für Schadensersatz und Aufwendungsersatzansprüche gilt Ziffer 8 ergänzend.
6.2 Die Verjährungsfrist für Sachmangelansprüche beträgt ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Die gesetzlichen Fristen für den Rückgriff nach § 478 BGB bleiben unberührt.
Gleiches gilt, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 oder § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB längere Fristen vorschreibt, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von unsergottesdienst, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.
Die Bearbeitung einer Sachmangelanzeige des Kunden durch unsergottesdienst führt nur zur Hemmung der Verjährung, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Ein Neubeginn der Verjährung tritt dadurch nicht ein.
Eine Nacherfüllung (Neulieferung oder Nachbesserung) kann ausschließlich auf die Verjährung des die Nacherfüllung auslösenden Mangels Einfluss haben.
6.3 unsergottesdienst kann Vergütung ihres Aufwands verlangen, soweit
a) er aufgrund einer Meldung tätig wird, ohne dass ein Mangel vorliegt, außer der Kunde konnte mit zumutbarem Aufwand nicht erkennen, dass kein Mangel vorlag, oder
b) eine gemeldete Störung nicht reproduzierbar oder anderweitig durch den Kunden als Mangel nachweisbar ist, oder
c) zusätzlicher Aufwand wegen nicht ordnungsgemäßer Erfüllung der Pflichten des Kunden (siehe auch Ziffern 4.2, 4.3, 4.4 und 7.2) anfällt.
7. Rechtsmängel
7.1 Für Verletzungen von Rechten Dritter durch seine Leistung haftet unsergottesdienst nur, soweit die Leistung vertragsgemäß und insbesondere in der vertraglich vereinbarten, sonst in der vorgesehenen Einsatzumgebung unverändert eingesetzt wird.
unsergottesdienst haftet für Verletzungen von Rechten Dritter nur innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes sowie am Ort der vertragsgemäßen Nutzung der Leistung. Ziffer 6.1 Satz 1 gilt entsprechend.
7.2 Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden geltend, dass eine Leistung von unsergottesdienst seine Rechte verletzt, benachrichtigt der Kunde unverzüglich unsergottesdienst. unsergottesdienst und ggf. dessen Vorlieferanten sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, soweit zulässig die geltend gemachten Ansprüche auf eigene Kosten abzuwehren.
Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche Dritter anzuerkennen, bevor er unsergottesdienst angemessen Gelegenheit gegeben hat, die Rechte Dritter auf andere Art und Weise abzuwehren.
7.3 Werden durch eine Leistung von unsergottesdienst Rechte Dritter verletzt, wird unsergottesdienst nach eigener Wahl und auf eigene Kosten
a) dem Kunden das Recht zur Nutzung der Leistung verschaffen oder
b) die Leistung rechtsverletzungsfrei gestalten oder
c) die Leistung unter Erstattung der dafür vom Kunden geleisteten Vergütung (abzüglich einer angemessenen Nutzungsentschädigung) zurücknehmen, wenn unsergottesdienst keine andere Abhilfe mit angemessenem Aufwand erzielen kann.
Die Interessen des Kunden werden dabei angemessen berücksichtigt.
7.4 Ansprüche des Kunden wegen Rechtsmängeln verjähren entsprechend Ziffer 6.2.. Für Schadensersatz und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden gilt Ziffer 8 ergänzend, für zusätzlichen Aufwand der unsergottesdienst gilt Ziffer 6.3 entsprechend.
8. Allgemeine Haftung der unsergottesdienst
8.1 unsergottesdienst haftet dem Kunden stets
a) für die von ihm sowie seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden,
b) nach dem Produkthaftungsgesetz und
c) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die von unsergottesdienst, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben.
8.2 unsergottesdienst haftet bei leichter Fahrlässigkeit nicht, außer soweit er eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Diese Haftung ist bei Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Dies gilt auch für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen. Die Haftung für sonstige entfernte Folgeschäden ist ausgeschlossen.
Für einen einzelnen Schadensfall ist die Haftung auf den Vertragswert begrenzt, bei laufender Vergütung auf die Höhe der Vergütung pro Vertragsjahr, jedoch nicht auf weniger als € 50.000. Für die Verjährung gilt Ziffer 6.2 entsprechend. Die Vertragspartner können bei Vertragsabschluss eine weitergehende Haftung, üblicherweise gegen eine gesonderte Vergütung, schriftlich vereinbaren. Vorrangig ist eine individuell vereinbarte Haftungssumme. Die Haftung gemäß Ziffer 8.1 bleibt von diesem Absatz unberührt.
Ergänzend und vorrangig ist die Haftung unsergottesdienst wegen leichter Fahrlässigkeit aus dem jeweiligen Vertrag und seiner Durchführung auf Schadens- und Aufwendungsersatz unabhängig vom Rechtsgrund insgesamt begrenzt auf den in diesem Vertrag vereinbarten Prozentsatz der bei Vertragsabschluss vereinbarten Vergütung. Die Haftung gemäß Ziffer 8.1 b) bleibt von diesem Absatz unberührt.
8.3 Aus einer Garantieerklärung haftet unsergottesdienst nur auf Schadensersatz, wenn dies in der Garantie ausdrücklich übernommen wurde. Diese Haftung unterliegt bei leichter Fahrlässigkeit den Beschränkungen gemäß Ziffer 8.2..
8.4 Bei notwendiger Wiederherstellung von Daten oder Komponenten (etwa Hardware, Software) haftet unsergottesdienst nur für denjenigen Aufwand, der für die Wiederherstellung bei ordnungsgemäßer Datensicherung und Ausfallvorsorge durch den Kunden erforderlich ist. Bei leichter Fahrlässigkeit von unsergottesdienst tritt diese Haftung nur ein, wenn der Kunde vor dem Störfall eine der Art der Daten und Komponenten angemessene Datensicherung und Ausfallvorsorge durchgeführt hat. Dies gilt nicht, soweit dies als Leistung von unsergottesdienst vereinbart worden ist.
8.5 Für Aufwendungsersatzansprüche und sonstige Haftungsansprüche des Kunden gegen unsergottesdienst gelten Ziffern 8.1 bis 8.4 entsprechend. Ziffern 5.3 und 5.4 bleiben unberührt.
7. Datenschutz
7.1 Der Kunde wird mit unsergottesdienst datenschutzrechtlich notwendige Vereinbarungen für den Umgang mit personenbezogenen Daten abschließen.
7.2 unsergottesdienst haftet bei leichter Fahrlässigkeit nicht, außer soweit er eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
8. Sonstiges
8.1 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
8.2 unsergottesdienst erbringt seine Leistungen unter Zugrundelegung seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). AGB des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn unsergottesdienst solchen nicht ausdrücklich widersprochen hat.
Die Annahme der Leistungen durch den Kunden gilt als Anerkennung der AGB von unsergottesdienst unter Verzicht auf AGB des Kunden.
Andere Bedingungen sind nur verbindlich, wenn unsergottesdienst sie schriftlich anerkannt hat; ergänzend gelten dann die AGB von unsergottesdienst.
8.3 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sollen nur schriftlich vereinbart werden. Soweit Schriftform vereinbart ist (z.B. für Kündigungen, Rücktritt), genügt Textform nicht.
8.4 unsergottesdienst behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit anzupassen oder zu ändern. In diesem Fall werden die Kunden schriftlich oder per E-Mail über die Veröffentlichung der geänderten AGB mit direktem Link auf die Webseite von unsergottesdienst informiert. Erfolgen Änderungen zu Ungunsten des Kunden, kann er die Änderung innerhalb von 30 (dreißig) Tagen nach Zugang der Information durch entsprechende schriftliche Mitteilung an unsergottesdienst ablehnen. Andernfalls gelten die neuen AGB als angenommen. Sofern der Kunde widerspricht, ist sowohl er als auch unsergottesdienst berechtigt, den Vertrag innert 30 (dreißig) Tagen nach der Mitteilung des Widerspruchs durch den Kunden zu kündigen.
8.5 Gerichtsstand gegenüber einem Kaufmann, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist der Sitz von unsergottesdienst. unsergottesdienst kann den Kunden auch an dessen Sitz verklagen.
Stand September 2024
Kontaktadresse
unsergottesdienst (Handelsnahme von Kerkdienst Gemist B.V.)
Adriaen de Vrieslaan 10
7425 NR Deventer
Niederlande
E-Mail: kontakt@unsergottesdienst.de